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ePendelordner

Die klassische Papierübergabe war und ist noch die Basis der Zusammenarbeit zwischen Mandanten und ihren Steuerberatern, sowohl für die Buchführung als auch für die Einkommensteuererklärung. Im Zuge der Digitalisierung werden papierlose Alternativen immer interessanter.

Seit 2015 gelten außerdem in Deutschland die neuen Verwaltungsvorschriften "GoBD" des Bundesministeriums der Finanzen. D.h. für jedes Unternehmen gelten die neuen "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff". Diese GoBD regeln unter anderem die formalen Anforderungen an die elektronische Belegerfassung und deren Aufbewahrung.

Wir unterstützen Sie dabei mit dem ePendelordner.
Details entnehmen Sie bitte aus den Informationen unter folgendem Link:
https://www.ependelordner.de/

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